Apostolischer Visitator

Ein Apostolischer Visitator (von lateinisch visitator ‚Besucher‘)[1] ist ein Beauftragter des Papstes, der mit besonderen und umfassenden Befugnissen ausgestattet ist. Die Untersuchten sind laut Kirchenrecht verpflichtet, „vertrauensvoll mit dem Visitator zusammenarbeiten, indem sie auf rechtmäßiges Befragen wahrheitsgemäß“ zu antworten haben.

  1. Karl Ernst Georges: visitator. In: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Band 2. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1918, Sp. 3518 (Digitalisat. zeno.org).

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